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Förderung / Bildungscheck NRW

Machen Sie sich schlau - es zahlt sich aus!


Bildungsscheck NRW - Weiterkommen durch Weiterbildung
(Stand 01. Januar 2024)

Fachkräfte sichern und Digitalisierung gestalten - flexibles Förderangebot insbesondere für Beschäftigte mit Wohnsitz in NRW


Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Der Bildungsscheck finanziert bis zur Hälfte der Weiterbildungskosten aus Mitteln der Europäischen Union.

Was Sie wissen sollten - Basisinformationen zum Bildungscheck NRW

  • Ab dem 1. Januar 2024 erfolgt die Beratung und die Ausgabe von Bildungsschecks ausschließlich an Einzelpersonen über den individuellen Zugang.
  • Die Kosten für die berufliche Weiterbildung werden bis zur Hälfte gefördert (50%). Die maximale Förderhöhe beträgt aktuell 500 Euro.
  • Der Bildungsscheck wird nach einer kostenlosen Beratung in einer Bildungsscheckberatungsstelle ausgegeben. Für alle Interessierten am Bildungsscheck ist eine Beratung in einer ausgewählten Beratungsstelle in Nordrhein-Westfalen verbindlich.

INDIVIDUELLER ZUGANG:

Nur für Weiterbildungen, die in einem idividuellen beruflichen Zusammenhang stehen!

Empfangsberechtigte sind

  • Beschäftigte

  • geringfügig Beschäftigte

  • Beschäftigte in Mutterschaftsurlaub oder Elternzeit

  • Berufsrückkehrende

  • Selbständige

Förderkonditionen:

  • Einkommensgrenze: Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf nicht mehr als         € 40.000,- bei Einzelveranlagung bzw. € 80.000,- bei gemeinsamer Veranlagung sein.

  • Betriebsgröße: nicht relevant

  • Anzahl: Empfangesberechtigte können jährlich einen Bildungsscheck erhalten.

  • Förderhöhe: Bezuschusst werden berufliche Weiterbildungen zu 50 %, maximal jedoch mit € 500,- .

  • Weiterbildungskosten: Kursgebühren sind im Sinne des Bildungsschecks nur die Teilnahme- und Prüfungsgebühren sowie ggfs. die Anmeldegebühren.

  • Wohn- bzw. Arbeitsstätte: Die Beschäftigten müssen in Nordrhein-Westfalen wohnen

  • Kursbeginn: Der Kurs darf frühestens am Tag nach der Bildungsscheckberatung beginnen.

  • Kursumfang: Der Kurs sollte einen Umfang von mindestens sechs Unterrichtsstunden haben.


FÖRDERBARE WEITERBILDUNGEN:

Der Bildungsscheck kann eingesetzt werden für Angebote der beruflichen Weiterbildung mit einem engen Bezug zur Berufsausübung.
Zum Beispiel:

  • Kurse zur Erlangung beruflicher Sachkunde-/ Befähigungsnachweise,

  • Kurse zum Erwerb sozialer und methodischer Kompetenzen im Beruf/ im Unternehmen (z. B. "Kommunikation im Unternehmen“, „Konfliktlösung im Betrieb“, „Moderation von Teamsitzungen“ usw.),

  • onlinebasierte Fortbildungen (z. B. Webbinare) und E-Learning,

  • innerbetriebliche Seminare (Inhouse-Seminare) im betrieblichen Zugang

  • Nachholen von Berufsabschlüssen,

  • berufsbegleitende Studiengänge, die auf einen akademischen Abschluss zielen,

  • Vorbereitungskurse für eine Externenprüfung,

  • Vorbereitungskurse zum Abschluss in einem Fortbildungsberuf.

INFORMATIONSBLATT für Bildungsscheckempfänger*innen:

nicht förderbare Weiterbildungen (Download hier)

 


Benötigte Unterlagen für die Beratung beim INDIVIDUELLEN ZUGANG:

  • gültiger Lichtbildausweis

  • Einkommensnachweise:

    • Einkommenssteuerbescheid oder

    • Erklärung eines Steuerberaters/Fachanwaltes für Steuerecht über das zu versteuernde Jahreseinkommen oder

    • eine Bescheinigung einer Behörde, aus der das zu versteuernde Jahreseinkommen hervorgeht.

      Der Nachweis (Datum des Dokuments) darf zum Zeitpunkt der Beratung nicht älter als drei Jahre sein. Eine Kopie muss dem Beratungsprotokoll beigelegt werden.

  • Kenntnisnahme der datenschutzrechtlichen Hinweise (Download hier)

Bitte beachten Sie:
Beratungen zum Bildungscheck erfolgen nur nach vorheriger Terminvereinbarung!

IHRE ANSPRECHPARTNERIN

Monika Hansner
T 02922 8784 301(vormittags)
E hansner@gws-werl.de


DOWNLOAD:

Flyer Bildungsscheck


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