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Förderung / Bildungscheck NRW

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Bildungsscheck NRW – Fachkräfte sichern und Digitalisierungsdruck begegnen
(Stand 01. September 2020)

Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung Anstrengungen zur beruflichen Weiterbildung. Das Förderangebot richtet sich an Betriebe, Beschäftigte und Berufsrückkehrende. Der Bildungsscheck finanziert bis zur Hälfte der Weiterbildungskosten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF). Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung Anstrengungen zur beruflichen Weiterbildung in kleinen und mittleren Unternehmen. Angesichts des zunehmenden Digitalisierungsdrucks in den Unternehmen stehen jährlich bis zu 30 Mio. Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds bereit. Mit dem Bildungsscheck NRW wird die Eigenverantwortlichkeit der Betriebe und der Beschäftigten für berufliche Weiterbildung unterstrichen.


INDIVIDUELLER ZUGANG:

Nur für Weiterbildungen, die in einem idividuellen beruflichen Zusammenhang stehen!

Empfangsberechtigte sind

  • Beschäftigte

  • geringfügig Beschäftigte

  • Beschäftigte in Mutterschaftsurlaub oder Elternzeit

  • Berufsrückkehrende

  • Selbständige

Förderkonditionen:

  • Einkommensgrenze: Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf nicht mehr als         € 40.000,- bei Einzelveranlagung bzw. € 80.000,- bei gemeinsamer Veranlagung sein.

  • Betriebsgröße: nicht relevant

  • Anzahl: Empfangesberechtigte können jährlich einen Bildungsscheck erhalten.

  • Förderhöhe: Bezuschusst werden berufliche Weiterbildungen zu 50 %, maximal jedoch mit € 500,- .

  • Weiterbildungskosten: Kursgebühren sind im Sinne des Bildungsschecks nur die Teilnahme- und Prüfungsgebühren sowie ggfs. die Anmeldegebühren.

  • Wohn- bzw. Arbeitsstätte: Die Beschäftigten müssen in Nordrhein-Westfalen wohnen

  • Kursbeginn: Der Kurs darf frühestens am Tag nach der Bildungsscheckberatung beginnen.

  • Kursumfang: Der Kurs sollte einen Umfang von mindestens sechs Unterrichtsstunden haben.

BETRIEBLICHER ZUGANG:
Kleine und mittlere Unternehmen können für die berufliche Weiterbildung ihrer Mitarbeiter einen Zuschuss über den Bildungsscheck erhalten (ausgeschlossen sind Gemeinden, Kreise, kreisfreie Städte und Landesbehörden)

Förderkonditionen:

  • Arbeitsstätte: kleine und mittlere Unternehmen mit Arbeitsstätte in NRW

  • Betriebsgröße: das Unternehmen darf max. 49 Beschäftigte haben.

  • Anzahl: Jährlich kann ein Unternehmen für bis zu 10 ihrer Beschäftigten (jeweils nur ein Bildungsscheck pro Beschäftigten) einen Bildungsschecks erhalten.

  • Förderhöhe: Bezuschusst werden berufliche Weiterbildungen zu 50 %, maximal jedoch mit € 500,- .

  • Weiterbildungskosten: Kursgebühren sind im Sinne des Bildungsschecks nur die Teilnahme- und Prüfungsgebühren sowie ggfs. die Anmeldegebühren.

  • Wohn- bzw. Arbeitsstätte: Die Beschäftigten müssen in Nordrhein-Westfalen arbeiten

  • Kursbeginn: Der Kurs darf frühestens am Tag nach der Bildungsscheckberatung beginnen.

  • Kursumfang: Der Kurs sollte einen Umfang von mindestens sechs Unterrichtsstunden haben.


FÖRDERBARE WEITERBILDUNGEN:

Der Bildungsscheck kann eingesetzt werden für Angebote der beruflichen Weiterbildung mit einem engen Bezug zur Berufsausübung.
Zum Beispiel:

  • Kurse zur Erlangung beruflicher Sachkunde-/ Befähigungsnachweise,

  • Kurse zum Erwerb sozialer und methodischer Kompetenzen im Beruf/ im Unternehmen (z. B. "Kommunikation im Unternehmen“, „Konfliktlösung im Betrieb“, „Moderation von Teamsitzungen“ usw.),

  • onlinebasierte Fortbildungen (z. B. Webbinare) und E-Learning,

  • innerbetriebliche Seminare (Inhouse-Seminare) im betrieblichen Zugang

  • Nachholen von Berufsabschlüssen,

  • berufsbegleitende Studiengänge, die auf einen akademischen Abschluss zielen,

  • Vorbereitungskurse für eine Externenprüfung,

  • Vorbereitungskurse zum Abschluss in einem Fortbildungsberuf.

INFORMATIONSBLATT für Bildungsscheckempfänger*innen:

nicht förderbare Weiterbildungen (Download hier)

 


Benötigte Unterlagen für die Beratung beim INDIVIDUELLEN ZUGANG:

  • gültiger Lichtbildausweis

  • Einkommensnachweise:

    • Einkommenssteuerbescheid oder

    • Erklärung eines Steuerberaters/Fachanwaltes für Steuerecht über das zu versteuernde Jahreseinkommen oder

    • eine Bescheinigung einer Behörde, aus der das zu versteuernde Jahreseinkommen hervorgeht.

      Der Nachweis (Datum des Dokuments) darf zum Zeitpunkt der Beratung nicht älter als drei Jahre sein. Eine Kopie muss dem Beratungsprotokoll beigelegt werden.

  • Kenntnisnahme der datenschutzrechtlichen Hinweise (Download hier)


Benötigte Unterlagen für die Beratung beim BETRIEBLICHEN ZUGANG:

  • Adresse des Unternehmens

  • Anzahl (jeweils männlich und weiblich) der vollzeitäquivalenten Arbeitnehmer  (Auszubildende gehören nicht zur Gruppe der sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer und bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt. Teilzeitbeschäftigte - auch geringfügig Beschäftigte - sind anteilig zu berücksichtigen)

  • Wirtschaftszweigzugehörigkeit

  • Kammerzugehörigkeit

  • Betriebsnummer

  • gültiger Lichtbildausweis

  • Nachweis der Vertretungsberechtigung des Unternehmens (Blanko-Vollmachterteilung: Download hier)

  • Kenntnisnahme der datenschutzrechtlichen Hinweise sowie Fragebogen (Seite 4 - 7) zum Mitarbeiter (Download hier)

Bitte beachten Sie:
Beratungen zum Bildungscheck erfolgen nur nach vorheriger Terminvereinbarung!

IHRE ANSPRECHPARTNERIN

Monika Hansner
T 02922 8784 301(vormittags)
E hansner@gws-werl.de


DOWNLOAD:

Flyer Bildungsscheck


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